AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stand 2024

  1. Bestellung, Belieferung, Schlüsselvereinbarung
    Die Belieferung mit Getränken erfolgt frei Haus während der üblichen, dem Besteller bekanntgegebenen Touren. Eichelkraut Catering ist verpflichtet, die Touren so zu planen, dass der Besteller zumindest einmal wöchentlich beliefert werden kann. Sollte Eichelkraut Catering trotz rechtzeitiger Bestellung selbst ohne eigenes Verschulden nicht beliefert worden sein (z. B. aufgrund höherer Gewalt wie insbesondere Streik, Krieg und Naturkatastrophen), sind wir für die Dauer der Hinderung von unseren Leistungspflichten befreit oder können vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich informieren und Ihnen gegebenenfalls die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder Sie keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünschen, werden wir Ihnen den gegebenenfalls von Ihnen bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten.
    Bestellungen sollen schriftlich per Telefax oder E-Mail bis 11:00 Uhr des Werktages vor der regelmäßigen Tour aufgegeben werden. Bei kurzfristigen Bestellungen sind wir berechtigt, für den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand eine angemessene Vergütung zu verlangen, es sei denn, es handelt sich um einen unvorhersehbaren Mehrbedarf. Eichelkraut Catering ist zu Teillieferungen berechtigt.
    Die Auslieferung der Ware erfolgt montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 15:00 Uhr. Der Besteller ist verpflichtet, für einen ordnungsgemäßen Empfang der Ware und dessen Quittierung Sorge zu tragen.
    Sollte der Besteller Eichelkraut Catering einen Schlüssel für das Geschäftslokal oder Lagerraum übergeben, ist damit zugleich vereinbart, dass der Auslieferungsfahrer die Anzahl der ausgelieferten Ware und des zurückgenommenen Leergutes notiert und abzeichnet. Einwendungen gegen die Richtigkeit dieser Quittung müssen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden.

  2. Getränkepflege, Mängelgewährleistung, Haftung
    Eichelkraut Catering verpflichtet sich, den Besteller stets mit einwandfreier Ware zu beliefern. Qualitätsmängel wie Trübungen, teilgefüllte Gebinde oder unvollständige Belieferungen müssen unverzüglich gerügt werden. Biere sollten bei 7 bis 8 Grad in dunklen Räumen gelagert werden, der Besteller sorgt für einwandfreie hygienische Verhältnisse.
    Eichelkraut Catering haftet für Schäden nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sowie bei schuldhaft verursachter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Eichelkraut Catering nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.

  3. Preise, Zahlungsverkehr
    Mangels besonderer Vereinbarung gelten die in der jeweils gültigen Preisliste genannten Preise. Der Rechnungsbetrag ist bei Warenanlieferung bar zur Zahlung fällig, sofern keine andere Zahlungsart vereinbart ist. Werden Schecks oder Wechsel entgegengenommen, erfolgt dies nur zahlungshalber; Wechsel- und Diskontspesen trägt der Besteller.
    Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsverhältnis beruhen. Aufrechnungen sind nur zulässig, wenn die Forderung unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.

  4. Zahlungsverzug
    Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Zahlungsverzug ist Eichelkraut Catering berechtigt, eine Bearbeitungspauschale von 5,00 € pro Mahnung zu erheben. Bewirkt der Besteller fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht, sind wir berechtigt, gestundete und ratierliche Forderungen sofort fällig zu stellen.

  5. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferten Waren bleiben im Eigentum von Eichelkraut Catering, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung vollständig ausgeglichen sind. Der Besteller ist berechtigt, gelieferte Ware im Rahmen seines Geschäftsbetriebes zu verwenden. Forderungen des Bestellers gegen Dritte aus der Weiterveräußerung, Beschädigung oder Verlust der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, tritt der Besteller hiermit im Voraus an uns ab. Eichelkraut Catering nimmt die Abtretung an.

  6. Leergut, Werbeartikel
    Werbematerial, Kohlensäureflaschen, Fässer, Container, Kisten, Paletten sowie sonstiges Gebrauchsmaterial bleiben Eigentum von Eichelkraut Catering oder der Brauerei. Leergut ist unverzüglich zurückzugeben. Für das gelieferte Leergut können Pfandbeträge berechnet werden, die bei Rückgabe vergütet werden.

  7. Allgemeines
    Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist der Sitz von Eichelkraut Catering, soweit gesetzlich zulässig.

  8. Verzehrkarten
    Eine Barauszahlung unserer verzehrkarten ist nach der Veranstaltung nicht mehr möglich.

Wir bauen für Sie um!

Wir möchten Ihnen bald ein noch besseres Erlebnis bieten und sind daher gerade mitten in der Umgestaltung unserer Website.

Während des Umbaus kann es zu kleinen Einschränkungen kommen, doch wir freuen uns darauf, Ihnen bald eine verbesserte Umgebung und noch mehr Service bieten zu können.